Abzugsfähigkeit von Fahrtkosten bei Grenzgängern mit Quellenbesteuerung - Entscheid des Bundesgerichts
Freitag, 07 Mai 2010 -
Das Bundesgericht hat dem Rekurs eines Genfers stattgegeben, der seit 2001 in Hochsavoyen lebt und seither an der Quelle besteuert wird. Die Genfer Steuerverwaltung hat ihm bislang stets den Abzug seiner Fahrtkosten zwischen Wohn- und Arbeitsort verweigert, indem sie sich auf die von der kantonalen und eidgenössischen Gesetzgebung für die Quellenbesteuerung gezogenen Grenzen berief. Das Bundesgericht hat dieser Praxis nun unter Berufung auf das Diskriminierungsverbot im Personenfreizügigkeitsabkommen sei unmittel-bar anwendbar und breche insoweit gegensätzliche Bestimmungen aus schweizerischen Rechtsnormen. Laut Bundesgerichtsentscheid müssen daher auf den Steuerpflichtigen im Rahmen seiner Quellenbesteuerung genau die selben Steuerabzugsregeln angewendet werden wie auf Steuerpflichtige mit Wohnsitz in der Schweiz.
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