Steuerhinterziehung bei tieferer Restwertübernahme bei Fahrzeugleasing
Mittwoch, 07 April 2010 -Viele Autoverkäufer versuchen ihren Kunden, die eine Einzelfirma haben, bei Leasingverträgen eine tiefere Restwertübernahme als den effektiven Wert schmackhaft zu machen. Dabei wird ein Auto über das Unternehmen geleast und nach Ablauf der Leasingdauer wird der Wagen zu einem symbolischen Wert von z.B. Fr. 2'000.- statt Fr. 30'000.- übernommen.
Aus der Sicht der Steuerbehörden handelt es sich dabei um Steuerhinterziehung , denn die Differenz von Fr. 28'000.- müsste zuerst dem Unternehmen als Gewinn angerechnet werden und dem Unternehmer danach als Einkommen. Falls die Steuerbehörde dahinter kommt, muss nicht nur Nach- sondern auch Strafsteuern entrichtet werden. Die Mehrwertsteuerbehörden verlangen ihrerseits noch 7,6 Prozent Nachsteuer plus Strafsteuern. Und schliesslich belastet die AHV den «Handel» noch mit den Sozialabgaben. Insgesamt kann der «Handel» also ein Mehrfaches der vermeintlichen Steuerersparnis kosten.
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