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Rauchverbot im Geschäftswagen möglich

Mittwoch, 26 Mai 2010 -

Geschäftsautos sind Eigentum des Arbeitgebers und deshalb darf das Rauchen in den Fahrzeugen verboten werden. Darüber hinaus hat der Arbeitgeber gegen­über dem Mitarbeitenden ein Weisungsrecht; das kann auch ein Rauchverbot am Arbeitsplatz umfassen.
Auch muss der Arbeitgeber die Gesund­heit seiner An­gestellten schützen, die unter Umständen den Geschäftswagen auch benützen. Das Auto muss also für Rauchpausen verlassen werden und solche Rauch­pausen gelten nicht als Arbeitszeit.



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