Rauchverbot im Geschäftswagen möglich
Mittwoch, 26 Mai 2010 -Geschäftsautos sind Eigentum des Arbeitgebers und deshalb darf das Rauchen in den Fahrzeugen verboten werden. Darüber hinaus hat der Arbeitgeber gegenüber dem Mitarbeitenden ein Weisungsrecht; das kann auch ein Rauchverbot am Arbeitsplatz umfassen. Auch muss der Arbeitgeber die Gesundheit seiner Angestellten schützen, die unter Umständen den Geschäftswagen auch benützen. Das Auto muss also für Rauchpausen verlassen werden und solche Rauchpausen gelten nicht als Arbeitszeit.
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