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Produktesicherheitsgesetz tritt Anfang Juli in Kraft

Montag, 09 August 2010 -

Am 1. Juli tritt das neue Bundesgesetz und die Verordnung über die Pro­duk­te­sicherheit in Kraft. Das neue Gesetz ist auf dem gleichen Schutzniveau wie die EG-Richtlinien. Zusätzlich wurde der Geltungsbereich des Pro­duk­te­sicher­heits­gesetzs ausgedehnt auf Produkte allge­mein . Das bedeutet, dass gemäss der EG-­Richlinie über allgemeine Produktsicherheit ein Konsum-Produkt nur dann auf den Markt gebracht werden darf, wenn Hersteller und Impor­teure sicher­stel­len, dass die Sicherheit der Produkte auch nach dem Inverkehrbringen lau­fend beo­bach­tet wird. Die Hersteller und Importeure sind zudem ver­pflichtet, er­kannte Pro­dukte­ge­fahren den zuständigen Vollzugsbehörden zu melden und Angaben über die Rückverfolgbarkeit der Produkte zu liefern.

Für die Anwendung des Gesetzes besteht eine Übergangsfrist bis am 31. De­zem­ber 2011. (Quelle: Eidg. Volkswirtschaftsdept.)



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