Produktesicherheitsgesetz tritt Anfang Juli in Kraft
Montag, 09 August 2010 -Am 1. Juli tritt das neue Bundesgesetz und die Verordnung über die Produktesicherheit in Kraft. Das neue Gesetz ist auf dem gleichen Schutzniveau wie die EG-Richtlinien. Zusätzlich wurde der Geltungsbereich des Produktesicherheitsgesetzs ausgedehnt auf Produkte allgemein . Das bedeutet, dass gemäss der EG-Richlinie über allgemeine Produktsicherheit ein Konsum-Produkt nur dann auf den Markt gebracht werden darf, wenn Hersteller und Importeure sicherstellen, dass die Sicherheit der Produkte auch nach dem Inverkehrbringen laufend beobachtet wird. Die Hersteller und Importeure sind zudem verpflichtet, erkannte Produktegefahren den zuständigen Vollzugsbehörden zu melden und Angaben über die Rückverfolgbarkeit der Produkte zu liefern.
Für die Anwendung des Gesetzes besteht eine Übergangsfrist bis am 31. Dezember 2011. (Quelle: Eidg. Volkswirtschaftsdept.)
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