Partiarisches Darlehen - was ist das?
Montag, 17 Mai 2010 -Ein partiarisches Darlehen liegt dann vor, wenn die Vertragsparteien abmachen, dass der Borger dem Darleiher statt eines Zinses einen Anteil am Gewinn seines Geschäftes ausrichtet. Daneben kann auch ein Zins vereinbart werden
Charakteristisch ist, dass der Borger mit dem Darlehen ein vertraglich bestimmtes Geschäft verfolgen soll und so einen Gewinn erwirtschaften.
Das partiarische Darlehen ist von der einfachen Gesellschaft, vor allem von der stillen Gesellschaft, scharf abzugrenzen. Denn eine Verlustbeteiligung des Darleihers ist begriffsnotwendig ausgeschlossen . Ist eine solche vereinbart, liegt kein partiarisches Darlehen vor. Auch hat der Darlehensgeber immer das Recht auf die Rückerstattung des Darlehens. Erforderlich für ein partiarisches Darlehen ist, dass die Parteien den Verwendungszweck des Darlehens vereinbaren, was ausdrücklich oder stillschweigend geschehen kann.
Die Höchstzinsvorschriften sind auf das partiarische Darlehen nicht anwendbar . Das Entgelt für das Darlehen kann im Rahmen der allgemeinen vertragsrechtlichen Schranken frei vereinbart werden.Alle Artikel unter News anzeigen.