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Was ist Mobbing, was ist ein Arbeitskonflikt?

Montag, 23 August 2010 -

In einem Entscheid vom Mai 2010 definiert das Bundesgericht die Voraus­setzungen für Mobbing:

Mobbing umfasst wiederholte feindselige Handlungen einer oder mehrerer Personen mit dem Ziel, den Betroffenen am Arbeitsplatz zu isolieren.

Die Handlungen müssen in ihrer Gesamtheit die Destabilisierung der Persönlichkeit bewirken, auch wenn sie für sich genommen geringfügig sind.

Mobbing liegt nicht vor, wenn mehrere Mitarbeitende von Übergriffen und un­an­ge­brachten Handlungen betroffen sind. Solche Angriffe von Vorgesetzten oder Mit­arbeitern gelten als Teil eines Arbeitskonflikts. Mobbing muss deutlich zur Iso­lie­rung einer einzelnen Person beitragen.

Stellt der Arbeitgeber selber oder durch Informationen Dritter fest, dass ein Arbeitskonflikt zu Mobbing übergeht, ist Handeln nötig. Andernfalls verletzt der Arbeitgeber seine Fürsorgepflicht.

Die Fürsorgepflicht des Arbeitgebers umfasst den Schutz der körperlichen und geistigen Integrität des Arbeitnehmenden. Mobbing setzt nicht nur die Lei­stungsfähigkeit der gemobbten Personen herab, sondern beeinträchtigt auch de­ren psychische und eventuell auch physische Gesundheit. Der Arbeitgeber hat bei Verdacht auf Mobbing mit den entsprechenden Massnahmen einzugreifen. (Quelle: BGE 4A_23/2010 vom 17.5.2010)


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