Geplante Beschränkung des Konkursprivilegs für Löhne
Montag, 08 Februar 2010 -Zukünftig sollen Arbeitnehmerforderungen im Konkurs nur noch bis zum Betrag des gemäss obligatorischer Unfallversicherung maximal versicherten Jahresverdienst privilegiert sein. Damit will der Bundesrat exzessive Löhne nicht mehr mit einer Privilegierung schützen. (Quelle: EJPD)
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