Kein Widerrufsrecht beim Internetvertrag in der Schweiz
Montag, 22 Februar 2010 -Für Verträge, die von Schweizer Konsumenten mit Schweizer Unternehmen im Internet abgeschlossen werden besteht kein Widerrufsrecht , im Gegensatz zu Deutschland.
Gegner des Widerrufsrechts für Internetverträge vertreten die Ansicht, dass man beim Vertragsabschluss über Internet beliebig viel Zeit zur Überlegung hätte. In der Praxis ist das keineswegs immer der Fall, wenn die Webseite so irreführend angelegt ist, dass man durch Mausklicks Verträge abschliesst, ohne das zu bemerken.
Zu beachten ist, dass ein Vertrag nur durch übereinstimmende Willlensäusserungen beider Parteien zustande kommt. Deshalb entsteht bei betrügerischen Webseiten zum Vorneherein kein Vertrag. Die Parteien haben also keine Verpflichtungen gegeneinander, es müssen auch keine betrügerisch erwirkten Abonnemente gekündigt werden.
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