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Widerrufsrecht im Internethandel mit Deutschland gilt auch für Schweizer Unternehmen

Dienstag, 19 Januar 2010 -

Im Internet werden international Waren gehandelt, meistens ohne Kenntnis, welches Recht gilt. In der Schweiz unterstehen gemäss Bundesgesetz über das Internationale Privatrecht die Verträge für private Einkäufe dem Recht des Staates , in dem der Kunde den ge­­wöhnlichen Aufenthalt hat.

Bei Online-Verkäufen mit Deutschland ist dazu das deutsche Bürgerliche Ge­setzbuch zu beachten: wer in Deutschland Waren für Privatkunden anbietet, online oder durch andere Verkaufskanäle, untersteht dem deutschen und dem EU-Recht.

Das Widerrufsrecht bedeutet für den Käufer, dass er an seine Willenserklärung bezüglich des Vertrages nicht mehr gebunden ist, wenn er sie fristgerecht widerrufen hat. Der Widerruf muss keine Begründung enthalten und ist in Textform oder durch Rücksendung der Sache gegenüber dem Unternehmer zu erklären. Die Widerrufsfrist dauert zwei Wochen .

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