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Abgeltungssteuer

HR-Eintrag auch für freie Berufe manchmal zwingend

Montag, 14 Juni 2010 -

Freie Berufe unterstehen eigentlich nicht der Pflicht zur Eintragung ins das Han­delsregister. Das Bundesgericht hat aber entschieden, dass sobald bei der Aus­übung des freien Berufes die

· optimale Finanzierung

· die Rentabilität

· die wirkungsvolle Werbung und

das Streben nach Wirtschaftlichkeit im Vordergrund stehen, ein HR-Eintrag Pflicht sei.

Es erklärte in einigen Fällen Ärzte, Architekten, Geometer und Zahnärzte aus diesen Gründen eintragungs- und buchführungspflichtig. (Quelle: BGE 4A_526/ 2008 vom 21.1.09)



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