HR-Eintrag auch für freie Berufe manchmal zwingend
Montag, 14 Juni 2010 -Freie Berufe unterstehen eigentlich nicht der Pflicht zur Eintragung ins das Handelsregister. Das Bundesgericht hat aber entschieden, dass sobald bei der Ausübung des freien Berufes die
· optimale Finanzierung
· die Rentabilität
· die wirkungsvolle Werbung und
das Streben nach Wirtschaftlichkeit im Vordergrund stehen, ein HR-Eintrag Pflicht sei.
Es erklärte in einigen Fällen Ärzte, Architekten, Geometer und Zahnärzte aus diesen Gründen eintragungs- und buchführungspflichtig. (Quelle: BGE 4A_526/ 2008 vom 21.1.09)
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