Versendeprotikoll eines Faxes gilt nicht als Beweismittel
Montag, 21 Juni 2010 -Das Bundesgericht hat entscheiden, dass ein « ok » auf dem Versendeprotokoll eines Faxapparates kein Beweis für den Eingang eines Faxes beim Empfänger ist. Es präzisiert, dass bei wichtigen Schriftstücken das Risiko eines Leerblattes zu hoch sei und deshalb stets eine Empfangsbestätigung mitgeschickt werden sollte, mit der Bitte, diese sofort unterschrieben zurückzufaxen. (Quelle: BGE 5D_179/2009 vom 5.2.2010)
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