Gemeinsam zum Erfolg
English Deutsch Home
Kontakt

Züllig & Partner Treuhand AG
Mitglied des STV / ZTV
Bahnhofstrasse 9
CH-6340 Baar
Switzerland

Tel:  +41 (0)41 769 60 70
Fax: +41 (0)41 769 60 75

Persönliche Mitteilung ...

Das neue Mehrwertsteuergesetz-Übergangsinformationen
Zertifikat "Ansiedlung von EU-Unternehmungen in der Schweiz"
Abgeltungssteuer

Betrug im Internet nicht immer strafrechtlich geschützt

Montag, 26 Juli 2010 -

Wird im Internet bei Auktionen Waren gekauft oder verkauft, so hat sowohl der Bieter als auch der Anbieter eine gewisse Verantwortung, die Seriosität des an­de­ren zu prüfen.

Unterlässt das Opfer eines Betrugs die grundlegenden Vorsichtsmassnahmen, so entfällt der Schutz des Betrugstatbestands. Es ist zum Beispiel fahrlässig, wenn der Bieter einer Internet­auktion die Seriosität eines professionellen Anbieters nicht überprüft, der noch keinerlei Bewertungen hat und eine direkte Vor­aus­zahlung verlangt, obwohl die Internetplattformen zum Schutz vor Betrugs­­­ver­suchen treuhänderische Zahlungsmodalitäten anbieten. (Quelle: BGE 6B_147/ 2009 vom 9.7.2009)



Alle Artikel unter News anzeigen.