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Täglicher Bargeldverkehr muss aufgezeichnet werden

Dienstag, 19 Januar 2010 - Selbständigerwerbende, die nach OR nicht dazu verpflichtet sind, Buch zu führen, müssen trotzdem ihr Einkommen und Vermögen aufzeichnen. Dazu gehört nach Verwaltungsgericht auch der tägliche Bargeldverkehr , der täglich festzuhalten und zu saldieren ist. (Quelle: VerwGer SB.2008.82 vom 18.3.09

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