Einvernehmliche Aufhebung des Arbeitsverhältnisses formfrei möglich
Montag, 16 August 2010 - Trennen sich Arbeitgeber und Mitarbeitender einvernehmlich, so kann das formfrei geschehen. Es ist aber nicht möglich, den zwingenden gesetzlichen Kündigungsschutz zu umgehen. Verzichtet eine Partei auf Ansprüche aus dem zwingenden Recht , so ist ein Aufhebungsvertrag nötig, bei dem beide Parteien Konzessionen machen. (Quelle: BGE 4A_103/2010 vom 16.3.2010)Alle Artikel unter News anzeigen.