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Einvernehmliche Aufhebung des Arbeitsverhältnisses formfrei möglich

Montag, 16 August 2010 - Trennen sich Arbeitgeber und Mitarbeitender einvernehmlich, so kann das form­frei geschehen. Es ist aber nicht möglich, den zwingenden gesetzlichen Kün­di­gungsschutz zu umgehen. Ver­zich­tet eine Partei auf Ansprüche aus dem zwin­genden Recht , so ist ein Aufhebungsvertrag nötig, bei dem beide Par­teien Kon­zessionen machen. (Quelle: BGE 4A_103/2010 vom 16.3.2010)

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