Arbeitgeber-Kündigung während der Probezeit nach Kritik des Mitarbeitenden zulässig
Montag, 01 März 2010 -Das Bundesgericht hatte den Fall zu beurteilen, ob die Kritik eines Mitarbeitenden an seinem Vorgesetzten während der Probezeit zu einer Kündigung führen darf.
Eine Kündigung ist grundsätzlich missbräuchlich, wenn eine Partei ein verfassungsmässiges Recht wie z.B die Meinungsäusserungsfreiheit ausübt und deswegen gekündigt wird.
In der Probezeit aber, so urteilte das Bundesgericht, gehe es darum, dass beide Parteien prüfen können ob eine langfristige Zusammenarbeit möglich ist. Dabei ist es auch legitim, das Arbeitsverhältnis zu beenden, wenn erkannt wird, dass es bei der Zusammenarbeit zu Problemen kommt. Die Kündigung ist deshalb auch dann zulässig , wenn den Arbeitnehmer an der unbefriedigenden Situation kein Verschulden trifft oder wie im vorliegenden Fall die Vorwürfe ganz oder teilweise berechtigt sein sollten. (Quelle: BGE 4A_432/2009)Alle Artikel unter News anzeigen.