Revisionen
Verantwortlich:
Peter Züllig
Auf den 01. Januar 2008 sind die beiden neuen Gesetze, das Revisionsgesetz und das Revisionsaufsichtsgesetz in Kraft getreten. Ausserdem sind ab diesem Datum bedeutende Änderungen im Gesellschaftsrecht, insbesondere bei juristischen Personen, zu beachten.
Wir als Gesellschaft sowie die 3 in den Porträten genannten Mitarbeiter erhielten im Oktober die provisorische Zulassung als Revisionsexperten. Art. 727 und 727 a-c regeln die Zulassung und Prüfungspflichten. Als bedeutendste Änderung ist nicht mehr die Gesellschaftsform sondern die Grösse für die Pflicht zur ordentlichen oder eingeschränkten Revision zu nennen.
Auf unserer Homepage werden wir unter dem Titel "News" demnächst die neuen Vorschriften erläutern.
Wir prüfen alle Gesellschaftsformen
- nach Obligationenrecht
- nach Swiss GAAP FER
Ferner:
- Prüfungen bei Sacheinlagen
- Prüfungen bei Kapitalerhöhungen und -herabsetzungen
- diverse Sonderprüfungen
- Einführung von IKS (internen Kontrollsystemen)
Konsolidierungen
Konzernrechnung- Erstellen der Konsolidierung (nach Swiss GAAP FER)
- Revision von Konzernkonsolidierungen