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Das neue Steuerabkommen Schweiz - Deutschland
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Zertifikat
"Steuerabkommen Deutschland - Schweiz"

Warum sollten Schweizer Unternehmen sich feiwillig der MWST unterstellen?

Montag, 21 Juli 2014 -

Seit dem 1. Januar 2010 ist grundsätzlich jedes Unternehmen mit Sitz oder Betriebsstätte in der Schweiz MWST-pflichtig. Solange der Jahresumsatz aus steuerbaren Inlandleistungen aber weniger als CHF 100’00 ausmacht, greift automatisch die Steuerbefreiung. Auf diese Steuerbefreiung kann durch eine freiwillige MWST-Registrierung verzichtet werden.
Eine solche ist häufig sinnvoll. Immer wieder realisieren nämlich Unternehmen, dass sie in den Vorjahren Dienstleistungen aus dem Ausland bezogen haben, die darauf geschuldete Bezugsteuer jedoch noch nicht abgerechnet haben. Für nicht MWST-registrierte Unternehmen wird diese Bezugsteuer zum Kostenfaktor. Wenn im Zeitpunkt des Leistungsbezugs keine MWST-Pflicht bestand, ist ein nachträglicher Vorsteuerabzug seit 2010 nämlich nur noch auf dem Weg der Einlageentsteuerung möglich.
Tipp: Um das Vorsteuerabzugsrecht nicht zu verlieren, sollte daher jedes Unternehmen mit Sitz oder Betriebsstätte in der Schweiz eine freiwillige MWST-Registrierung in Betracht ziehen.



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