Aktuelle Entwicklung der Mehrwertsteuer
Dienstag, 09 Dezember 2014 -Der Bundesrat hat folgende Änderungen der MWST-Verordnung per 1.1.2015 beschlossen:
Ausländische Unternehmen mit einem Umsatz von mehr als CH 100‘000. p.a. in der Schweiz, sind nur noch dann in der Schweiz von der Steuerpflicht befreit, wenn sie im Inland Dienstleistungen erbringen, die der Bezugsteuer unterliegen. Ausländische Unternehmen, welche im Inland Lieferungen erbringen, die der Bezugsteuer unterliegen, werden nicht mehr von der Steuerpflicht befreit und haben sich ab einem Umsatz von CHF 100.000 pro Jahr zu registrieren.
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