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Abgrenzung Weiterbildungs- und Ausbildungskosten

Dienstag, 04 Februar 2014 -

Zu beurteilen sind die Kosten für einen Lehrgang zum Business Engineer (Certificate of Advanced Studies) an einer Fachhochschule. Der Steuergerichtshof gelangt zum Schluss, dass im vorliegenden (Grenz-)Fall die Voraussetzungen des Bundesgerichts erfüllt seien, sodass die Kosten – ausnahmsweise – als abzugsfähige Weiterbildungskosten betrachten werden könnten. Entscheidend sei, dass sich die Beschwerdeführerin nach Abschluss ihrer kaufmännischen Lehre rasch und mit Erfolg in verschiedene neue Funktionen ein- und hinaufgearbeitet habe, bis sie schliesslich zu einem Mitglied der Geschäftsleitung aufgestiegen sei. Die Beschwerdeführerin habe also schon seit Jahren eine Kaderstellung mit entsprechender Erfahrung innegehabt, als sie das Nachdiplomstudium in Angriff genommen habe, was sich auch in den bedeutenden Salären, die ihr über Jahre hinweg ausbezahlt worden seien, widerspiegle. Hinzu komme, dass die Inhalte der Nachdiplomstudien weitgehend auf eine Vertiefung und Verbreiterung der über Jahre hinweg bereits erworbenen Kenntnisse ausgerichtet gewesen seien und in einem unmittelbaren Zusammenhang zur dauerhaft ausgeübten Berufstätigkeit stünden.
(Quelle: Kantonsgericht Freiburg (Steuergerichtshof), 8. Juli 2013)



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