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Reichen die Abrechnungen von PayPal oder Kreditkartenanbietern als Nachweis für den Leistungsort elektronischer Dienstleistungen?

Dienstag, 26 August 2014 -

Elektronische Dienstleistungen lassen sich über e-Shops ohne grossen Aufwand weltweit verkaufen. Die Kunden bezahlen via PayPal oder mit einer Kreditkarte. Bestellungen und die Korrespondenz werden ebenfalls elektronisch abgewickelt. Rechnungen werden keine oder wenn, dann nur per E-Mail verschickt.
In der Folge haben inländische Leistungserbringer das Problem, dass sie für die Zwecke der MWST keinen eindeutigen Nachweis dafür besitzen, dass sie ihre Leistungen an ausländische Kunden erbracht haben und deshalb keine Schweizer MWST schulden. Die PayPal-Abrechnung wird von der Verwaltung nämlich nicht als Nachweis für den Sitz des Kunden und damit nicht als Nachweis für den steuerlichen Leistungsort akzeptiert. Es müssen zusätzliche Nachweise vorgelegt werden können. Der beste – da eindeutigste und sicherste – Nachweis ist und bleicht im falle elektronisch erbrachter Dienstleistungen weiterhin die Papierrechnungen auszustellen. Seit dem 1. Januar 2010 gilt sogar die freie Beweiswürdigung, wonach ein Nachweis nicht mehr ausschliesslich von einem bestimmten Beweismittel abhängig gemacht werden darf. Mit einer Papierrechnung und der Abrechnung von PayPal oder einer Kreditkartenorganisation kommen im falle einer MWST-Kontrolle aber am wenigsten Fragen zum Kundendomizil auf.



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