Steuerhaftung der Ehegatten
Montag, 10 November 2014 -Die Solidarhaft der Ehegatten entfällt auch bei Zahlungsunfähigkeit eines Ehegatten. Zahlungsunfähigkeit liegt nicht nur bei Verlustscheinen vor, sondern auch wenn der Ehegatte auf unbestimmte Zeit nicht über ausreichende Mittel verfügt, um seine fälligen Verpflichtungen zu erfüllen. (Quelle: Steuergericht Solothurn, 25. Februar 2013)
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