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Neue Lohnweisung tritt am 01.04.2014 in Kraft - deutsche Entsendebetriebe müssen Mindestlohnberechnung durchführen

Montag, 24 März 2014 -

Bei Dienstleistungen in der Schweiz müssen deutsche Arbeitgeber die minimalen schweizerischen Lohn- und Arbeitsbedingungen beachten. Die minimalen Lohn- und Arbeitsbedingungen finden sich vornehmlich in allgemein verbindlich erklärten Gesamtarbeitsverträgen (in Deutschland heissen die Gesamtarbeitsverträge Tarifverträge) und betreffen in der Praxis im Wesentlichen den Mindestlohn und die Arbeitszeitvorschriften.

Für die Frage, ob mit den deutschen Lohnzahlungen der Schweizer Mindestlohn eingehalten ist, ist die Weisung des Schweizer Staatssekretariats für Wirtschaft (Seco) <<Vorgehen zum internationalen Lohnvergleich>> massgebend. Diese Lohnweisung wird nun zum 01.04.2014 geändert. Für die Anwendung der geänderten Lohnweisung ist der Beginn des Einsatzes entscheidend. Geändert werden im Wesentlichen folgende Punkte:

- Neu ist bei der Umrechnung CHF – EUR – unabhängig von der Dauer des Einsatzes –  ausschliesslich der Monatsmittelkurs der Eidg. Steuerverwaltung (www.estv.admin.ch) zu Beginn des Einsatzes massgeblich.

- Klargestellt wurde, dass neben dem Mindestlohn auch der Schweizer Auslagen- / Spesenersatz einzuhalten ist. Kann die Übernahme oder die Vergütung der Kosten für Reise, Verpflegung und Übernachtung nach den Schweizer Kriterien durch den Entsendebetrieb nicht oder nur teilweise nachgewiesen werden, werden diese Kosten vom deutschen Grundlohn (ganz oder teilweise) abgezogen.

- Schliesslich wurde bei der Berücksichtigung der Ferien- und Feiertagsentschädigung sowie des 13. Monatslohns bzw. des Urlaubs- und Weihnachtsgeldes die Bemessungsgrundlage geändert. Dies führt dazu, dass Entsendebetriebe, die mit den deutschen Lohnzahlungen den Schweizer Mindestlohn nicht erreichen und eine Entschädigung oder eine Entsendezulage zahlen müssen, einen höheren Lohnzuschlag für Einsätze in der Schweiz einkalkulieren müssen.

Deutschen Entsendebetrieben wird daher angeraten, die Einhaltung der Schweizer Mindestlöhne an die neue Lohnweisung anzupassen und die Lohnzuschläge für die Einsätze in der Schweiz entsprechend zu erhöhen. Informationen zu den Mindestlöhnen können unter www.entsendung.admin.ch angerufen werden. Gerne sind wir Ihnen bei Fragen oder der Mindestlohnbestimmung (im Rahmen einer kostenpflichtigen Dienstleistung) behilflich.



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