Kirchensteuerpflicht juristischer Personen
Montag, 27 Januar 2014 -Das Bundesgericht hält an seiner bisherigen Rechtsprechung fest und erklärt die subjektive Kirchensteuerpflicht juristischer Personen für verfassungsmässig. Insbesondere liege ein sachlicher Grund vor, natürliche und juristische Personen in Bezug auf die Kirchensteuerpflicht unterschiedlich zu behandeln, könnten doch lediglich natürliche Personen Träger der Glaubens- und Gewissensfreiheit sein. Schliesslich hält das Bundesgericht fest, dass es sich bei der Kirchensteuer um eine Fiskalsteuer und nicht um eine Kostenanlastungssteuer handle, diene sie doch dazu, durch allgemeine Beanspruchung sämtlicher juristischen Personen einer Gebietskörperschaft den allgemeinen Finanzbedarf der beiden Landeskirchen zu decken. (Quelle: Bundesgericht, 27. August 2013)
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