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Selbstanzeige bei Steuerhinterziehung

Montag, 05 Januar 2015 -

Seit 2010 können Steuerpflichtige ihre eigene Steuerhinterziehung selber anzeigen und somit einer Strafsteuer vollständig entgehen. Allerderdings müssen sie die Nachsteuern inkl. Verzugszinsen über die letzten zehn Jahre nachzahlen, jedoch ohne zusätzliche Busse.
Der folgende Artikel zeigt, wie dieses Instrument seit Jahren seiner Einführung genutzt wurde und welche Trends sich abzeichnen.

Selbstanzeige 2010
Nach Einführung der straflosen Selbstanzeige 2010 gab es viele Meldungen an die Steuerverwaltungen. Bereits nach Ablauf des ersten Jahres reduzierte sich die Zahl der Selbstanzeiger.
Eine Trendwende trat im Jahr 2013 ein: Alle Kantone meldeten neue Rekorde an Selbstanzeigen. Vorreiter ist der Kanton Zürich, er übertraf sein Vorjahresergebnis um mehr als die Hälfte.
Gesamtschweizerisch wurden letztes Jahr in über 20 000 Fällen an die 14 bis 16 Milliarden Franken <<weiss getüncht>>. Allein im Kanton Zürich legten Steuerhinterzieher Vermögen von 577 Millionen Franken offen.

Abschaffung des Bankkundengeheimnisses und automatischer Informationsaustausch
Vor einigen Jahren, waren die Schweizer der Meinung, dass sich das Ausland an dessen Bankkundengeheimnis <<dann schon noch die Zähne ausbeissen>> werden. Wie die Vergangenheit aber gezeigt hat, war das Bankgeheimnis doch ein eher leicht zu knackendes Nüssli. Mangelndes Selbstbewusstsein, wenig Kenntnisse über Sinn und Zweck des Bankkundengeheimnisses (Schutz vor Erpressung, Enteignung von korrupten Regimes) sowie Einzelinteressen der Involvierten (z.B. der internationalen tätigen Banken) führten zur raschen und unwiderruflichen Abschaffung des Bankkundengeheimnisses gegenüber ausländischen Behörden.
Weitere Entwicklungen sind im Gang. Künftig soll z.B. die Steuerhinterziehung als Vortat zur Geldwäscherei geahndet werden.
Es lässt sich kaum vermeiden, dass es in naher Zukunft zur Einführung eines automatischen Informationsaustausches mit diversen ausländischen Staaten kommt. Für die Schweizer Steuerpflichtigen stellt sich dann die Frage, ob bzw. wie lange es dauert, bis auch der hiesige Fiskus die Daten von den Banken erhält.

Wie funktioniert die straflose Selbstanzeige?
Wie bereits zu Beginn erwähnt, besteht eine straflose Selbstanzeige darin, dann man dem Fiskus jene Einkommen und Vermögen offenlegt, die man während der letzten zehn Jahre nicht deklariert hat. Die Behörde verlangt für dieses Verhalten weder eine Erklärung oder Begründung. Der Betroffene geht straffrei aus, sobald die Nachsteuer inkl. Verzugszinsen unverzüglich beglichen wird oder die Steuerhinterziehung der Steuerverwaltung noch nicht bekannt ist.
Jeder Steuerpflichtige darf sich einmal in seinem Leben ohne Straffolge selbst anzeigen. Im Gegenzug kann er das auf diese Weise <<weiss getünchte Geld>> wieder für alle gewünschten Zwecke verwenden.



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