Gemeinsam zum Erfolg
русский english deutsch Home
Kontakt

Züllig & Partner Treuhand AG
Mitglied des STV / ZTV
Bahnhofstrasse 9
CH-6340 Baar
Switzerland

Tel:  +41 (0)41 769 60 70
Fax: +41 (0)41 769 60 75

Persönliche Mitteilung ...

Das neue Steuerabkommen Schweiz - Deutschland
Zertifikat "Ansiedlung von EU-Unternehmungen in der Schweiz"
Abgeltungssteuer
Zertifikat
"Steuerabkommen Deutschland - Schweiz"

Steuern juristischer Personen. Abschreibung auf Beteiligung

Montag, 24 November 2014 -

Von den übrigen Gegenständen des Anlagevermögens unterscheiden Beteiligungen sich darin, dass das dahinter stehende Unternehmen grundsätzlich die zur Erhaltung seines Wertes nötigen Mittel selbständig erarbeitet. Daher sind Beteiligungen auch nicht systematisch auf eine gewisse Laufzeit abzuschreiben. Wie bei allen Gegenständen des Anlagevermögens ist aber der Buchwert der Beteiligung periodisch auf seine Werthaltigkeit zu überprüfen, um einer allfälligen Werteinbusse (Impairment) und dementsprechend einem Wertberichtigungsbedarf rechtzeitig Rechnung tragen zu können. Vorliegend gelang es der Beschwerdeführerin nicht, den Minderwert der Beteiligung, der eine Wertberichtigung erfordern würde, darzulegen, weshalb die Abschreibung geschäftsmässig nicht begründet und folgerichtig aufzurechnen war. (Quelle: Bundesgericht, 30. Juni 2014)



Alle Artikel unter News anzeigen.