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Einfache Deklaration von Bonus, Gewinnbeteiligung und Lohnnachtrag

Montag, 26 Mai 2014 -

Bonus und Gewinnbeteiligung kommen meist im Frühjahr zur Auszahlung. Die Deklaration solcher AHV-pflichtiger Zahlungen ist einfach. Sie müssen Ende Jahr in der Lohndeklaration für die Ausgleichskasse aufgeführt werden.

Für Abrechnung von Boni, Gewinnbeteiligung oder anderen Lohneinträgen gilt seit 2012 das Realisierungsprinzip. Der Arbeitgeber meldet AHV-pflichtige Zahlungen erst mit der Lohndeklaration des Auszahlungsjahres, auch wenn sich die Zahlungen auf frühere Jahre beziehen.
Eine Ausnahme gibt es: Ist der Empfänger des ausbezahlten Bonus nicht mehr beim Arbeitgeber beschäftigt, muss der Arbeitgeber den Bonus als Nachtrag zur Lohndeklaration melden.
Korrekturen oder Nachträge können mit einem Nachtrageformular vom Arbeitgeber gemeldet werden. Zum Beispiel wenn die Familienzulage bei der Lohndeklaration ausbezahlte Familienzulage vergessen wurde oder wenn sich herausstellt, wenn ein Mitarbeiter mit Stundenlohn im vergangenen Jahr die AHV Mindestgrenze überschritten hat.



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