Wann kommt die elektronische MWST-Abrechnung?
Montag, 01 September 2014 -
Während die Unternehmen in der Schweiz noch auf die elektronische MWST-Abrechnung warten, hat das Fürstentum Liechtenstein diese bereits eingeführt. Per sofort können im liechtensteinischen MWST-Register eingetragene Unternehmen die ordentlichen MWST-Abrechnungen über die elektronische Plattform e-MWST einreichen. Bedingung ist, dass sie dafür eine Vollmacht abgeben und dass die bevollmächtigte Person über eine elektronische Identifikation verfügt.
Liegt der Steuerverwaltung die rechtsgültig unterschriebene vollmacht in Papierform vor, werden keine Abrechnungsformulare mehr per Post zugestellt. Die Vollmachtnehmer werden stattdessen per E-Mail über die Aufschalten einer neuen Abrechnung im Portal informiert.
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