Gemeinsam zum Erfolg
русский english deutsch Home
Kontakt

Züllig & Partner Treuhand AG
Mitglied des STV / ZTV
Bahnhofstrasse 9
CH-6340 Baar
Switzerland

Tel:  +41 (0)41 769 60 70
Fax: +41 (0)41 769 60 75

Persönliche Mitteilung ...

Das neue Steuerabkommen Schweiz - Deutschland
Zertifikat "Ansiedlung von EU-Unternehmungen in der Schweiz"
Abgeltungssteuer
Zertifikat
"Steuerabkommen Deutschland - Schweiz"

Anwendung des Verheiratetentarifs

Montag, 20 Januar 2014 -

Die Anwendung des Verheiratetentarifs bei einer verwitweten Person setzt voraus, dass sie mit Kindern oder unterstützungsbedürftigen Personen im gleichen Haushalt zusammenlebt. Das Erfordernis des Zusammenlebens ist erfüllt, wenn das Kind seinen steuerrechtlichen Wohnsitz im Haushalt des Steuerpflichtigen hat. Die Unterstützung des sich in Ausbildung befindenden Kindes mit eigenem Wohnsitz reicht für die Anwendung des Verheiratetentarifs allein nicht aus.
(Quelle. Steuerrekursgericht Zürich, 25. März 2013)



Alle Artikel unter News anzeigen.