Anwendung des Verheiratetentarifs
Montag, 20 Januar 2014 -
Die Anwendung des Verheiratetentarifs bei einer verwitweten Person setzt voraus, dass sie mit Kindern oder unterstützungsbedürftigen Personen im gleichen Haushalt zusammenlebt. Das Erfordernis des Zusammenlebens ist erfüllt, wenn das Kind seinen steuerrechtlichen Wohnsitz im Haushalt des Steuerpflichtigen hat. Die Unterstützung des sich in Ausbildung befindenden Kindes mit eigenem Wohnsitz reicht für die Anwendung des Verheiratetentarifs allein nicht aus.
(Quelle. Steuerrekursgericht Zürich, 25. März 2013)
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