Neues Rechnungslegungsrecht
Montag, 23 Juni 2014 -
Der Anhang wird komplett neu gestaltet. Ab einer Umsatzgrösse von CHF 500'000 wird der Anhang obligatorisch neu gestaltet.
Der Anhang ergänzt und erläutert die anderen Bestandteile der Jahresrechnung:
- Angaben, Aufschlüsselungen und Erläuterungen zu Positionen der Bilanz und Erfolgsrechnung
- Bestand und Veränderung der stillen Reserven (unter den Bilanzpositionen einzeln). Stille Reserven, die bewusst zur Ergebnisverbesserung aufgelöst wurden müssen ausgewiesen werden.
- Weitere vom Gesetz verlangte Angaben (Aktiven zu Marktwerten bewertet, unsichere Fortführung/Abschluss in anderer Währung (nicht CHF), besondere Angaben bei erstmaliger Anwendung des neuen Rechnungslegungsrechts.
Der Anhang erhält Angaben, welche nicht aus Bilanz oder Erfolgsrechnung ersichtlich sind.
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