Abschreibung eines Darlehens
Montag, 17 November 2014 -
Abschreibungen sind steuerrechtlich zulässig, wenn und soweit sie geschäftsmässig begründet sind. Sind die Gewährung sowie ein allfälliger späterer Verzicht auf das Darlehen im Beteiligungsverhältnis begründet, ist die Forderung als Beteiligung (und nicht als Darlehen) zu aktivieren und sodann abzuschreiben. (Quelle: Bundesgericht, 18. Juli 2014)
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