Grundstückgewinnsteuer; Steueraufschub wegen Ersatzbeschaffung
Montag, 06 Juli 2015 -Zu beurteilen war im konkreten Fall, ob vor der Veräusserung eine dauernde und ausschliessliche Selbstnutzung der Wohnliegenschaft durch die Eigentümer vorgelegen hat oder nicht. Das Verwaltungsgericht erklärt, dass eine kurzfristige Fremdvermietung von deutlich weniger als zwei Jahren die Annahme einer Ersatzbeschaffung nicht ausschliesse. Der Entscheid für eine vorübergehende Fremdnutzung müsse aber durch aussenstehende Gründe wie fehlende Angebote, sofortiger Wegzug des Eigentümers aus beruflichen oder gesundheitlichen Gründen bedingt sein. Nach einer 21 Monate dauernden Fremdvermietung seien die Voraussetzungen aufgrund der besonderen Familiären Situation vorliegend erfüllt. (Quelle Verwaltungsgericht Zug, 26. März 2014)
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